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Tipps für Rentner

Die Rente in Spanien richtig versteuern

Lubrin, Cruz de Mayo,

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Wer sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, muss eine Residencia beantragen. Dies bedeutet aber auch, dass die Rente in Spanien versteuert werden muss. Lediglich Senioren, die eine deutsche Beamtenpension erhalten, sind von der Versteuerung in Spanien ausgenommen und müssen diese in Deutschland versteuern. Wer allerdings Betriebsrenten oder private Renten bezieht, ist in Spanien steuerpflichtig, wenn er eine Residencia hat. 




Der deutsche Staat kassiert bei der Rente in Spanien mit

Seit dem Jahr 2013 gibt es zwischen Spanien und Deutschland ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, was heißt, dass der deutsche Staat ab 2015 die Rente mit 5 Prozent besteuert. Somit müssen die Rentner nicht nur die Rente in Spanien versteuern, sondern auch noch 5 Prozent an den deutschen Staat abführen. Dies gilt allerdings nur für Personen, die erstmals im Jahr 2015 eine Rente beziehen. Im Jahr 2030 langt der Staat dann nochmal zu und kassiert sogar 10 Prozent an Steuern. Dies gilt aber nur für Betriebsrenten, Riester- und Rüruprenten, die mehr als 12 Jahre in Deutschland gefördert wurden. Andere Renten sind bisher noch von dieser Regelung ausgeschlossen.

WICHTIG: Senioren, die ab 2015 eine deutsche Rente erhalten, müssen in Deutschland auch eine Steuererklärung abgeben. Jedoch wird die entrichtete Steuer in Deutschland eventuell auf die Steuerschuld in Spanien angerechnet!

Diese Senioren müssen sich keine Gedanken machen

Rentner, die vor dem 1.1.2015 ihren Altersruhestand angetreten haben, müssen sich keine Gedanken machen. Denn diese müssen nur die Rente in Spanien und nicht zusätzlich noch in Deutschland versteuern. Auch müssen Ruheständler, die vor diesem Termin in Rente gegangen sind keine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Allerdings und das sollte jeder wissen, der im Ruhestand ist, werden ab Januar 2015 automatisch Kontrollmitteilungen zwischen Deutschland und Spanien versendet. Diese beinhalten folgende Informationen:

  • bereits gezahlte Sozialversicherungsrenten
  • Unterlagen über Rürup- und Riesterrenten
  • Unterlagen über Betriebsrenten

 

Durch den Austausch dieser Informationen kann die Versteuerung der Renten viel besser kontrolliert werden. Daher sollten sich Rentner, die möglicherweise ihren Altersruhesitz nach Spanien verlegen möchten, genau über die Vor- wie auch Nachteile informieren.

Viele weitere Informationen gibt es beim Bundesfinanzministerium.

 

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